Bitte benennen Sie die Organisation, auf die sich der Vorfall bezieht. Wir nehmen nicht nur für Ihren Arbeitgeber, sondern für eine Vielzahl von Organisationen Hinweise entgegen. Die Benennung dient daher für uns der Zuordnung Ihres Hinweises. Sofern möglich, benennen Sie die Einheit bitte möglichst genau (bezieht sich Ihr Hinweis z. B. auf ein Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns, so benennen Sie bitte das Tochterunternehmen).
Bitte schildern Sie Ihren Hinweis. Sie können zum Beispiel einen konkreten Zwischenfall schildern oder aber auch allgemeine Beobachtungen, die Sie gemacht haben. Je detaillierter Ihre Beschreibung (z. B. Nennung von Daten, Namen, Positionsbezeichnungen) ist, desto konkreter können wir diesen Hinweis von Beginn an prüfen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine konkrete Bezeichnung möglicherweise dazu führen kann, dass Sie sich identifizierbar machen. Wenn Sie dies verhindern möchten, raten wir Ihnen, zunächst unsere Erläuterungen unter „Wie kann ich meinen Hinweis so gestalten, dass ich nicht identifizierbar bin“ zu lesen. Bitte beachten Sie, dass es Konstellationen geben kann, in denen aus dem Hinweis mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers gezogen werden können (z. B. bei Vorfällen, die nur einem kleinen Personenkreis bekannt sind).
Gerne können Sie Ihrer E-Mail auch Dokumente beifügen. Achtung: Dateien können versteckte Informationen über personenbezogene Daten enthalten und insbesondere den Urheber oder den letzten Bearbeiter der Datei erkennen lassen. Sollten Sie anonym bleiben wollen, bitten wir Sie, diese Informationen vor dem Upload zu entfernen.
Bitte überlegen Sie auch, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchten. Ihr Hinweis ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg, den von Ihnen gemeldeten Verstoß abzustellen. Dennoch kann es in vielen Fällen sein, dass wir weitere Informationen benötigen, um den Sachverhalt besser zu verstehen und aufzuklären. Wenn Sie einverstanden sind, würden wir daher gerne mit Rückfragen auf Sie zukommen – sofern erforderlich. An Ihre E-Mail-Adresse bestätigen wir Ihnen spätestens binnen 7 Tagen den Eingang Ihres Hinweises. Wichtig: unabhängig davon, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben oder nicht, behandeln wir Ihren Hinweis in jedem Fall vertraulich. Ihre Kontaktdaten können nur von vhistle eingesehen werden und nicht von weiteren Personen.
Bitte benennen Sie die Organisation, auf die sich der Vorfall bezieht. Wir nehmen nicht nur für Ihren Arbeitgeber, sondern für eine Vielzahl von Organisationen Hinweise entgegen. Die Benennung dient daher für uns der Zuordnung Ihres Hinweises. Sofern möglich, benennen Sie die Einheit bitte möglichst genau (bezieht sich Ihr Hinweis z. B. auf ein Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns, so benennen Sie bitte das Tochterunternehmen).
Bitte schildern Sie Ihren Hinweis. Sie können zum Beispiel einen konkreten Zwischenfall schildern oder aber auch allgemeine Beobachtungen, die Sie gemacht haben. Je detaillierter Ihre Beschreibung (z. B. Nennung von Daten, Namen, Positionsbezeichnungen) ist, desto konkreter können wir diesen Hinweis von Beginn an prüfen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine konkrete Bezeichnung möglicherweise dazu führen kann, dass Sie sich identifizierbar machen. Wenn Sie dies verhindern möchten, raten wir Ihnen, zunächst unsere Erläuterungen unter „Wie kann ich meinen Hinweis so gestalten, dass ich nicht identifizierbar bin“ zu lesen. Bitte beachten Sie, dass es Konstellationen geben kann, in denen aus dem Hinweis mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers gezogen werden können (z. B. bei Vorfällen, die nur einem kleinen Personenkreis bekannt sind).
Gerne können Sie Ihrem Schreiben auch weitere Dokumente beifügen.
Bitte überlegen Sie auch, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchten. Ihr Hinweis ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg, den von Ihnen gemeldeten Verstoß abzustellen. Dennoch kann es in vielen Fällen sein, dass wir weitere Informationen benötigen, um den Sachverhalt besser zu verstehen und aufzuklären. Wenn Sie einverstanden sind, würden wir daher gerne mit Rückfragen auf Sie zukommen – sofern erforderlich. Auf dem von Ihnen angegebenen Weg bestätigen wir Ihnen spätestens binnen 7 Tagen den Eingang Ihres Hinweises. Wichtig: unabhängig davon, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben oder nicht, behandeln wir Ihren Hinweis in jedem Fall vertraulich. Ihre Kontaktdaten können nur von vhistle eingesehen werden und nicht von weiteren Personen.
Bitte benennen Sie die Organisation, auf die sich der Vorfall bezieht. Wir nehmen nicht nur für Ihren Arbeitgeber, sondern für eine Vielzahl von Organisationen Hinweise entgegen. Die Benennung dient daher für uns der Zuordnung Ihres Hinweises. Sofern möglich, benennen Sie die Einheit bitte möglichst genau (bezieht sich Ihr Hinweis z. B. auf ein Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns, so benennen Sie bitte das Tochterunternehmen).
Bitte schildern Sie Ihren Hinweis. Sie können zum Beispiel einen konkreten Zwischenfall schildern oder aber auch allgemeine Beobachtungen, die Sie gemacht haben. Je detaillierter Ihre Beschreibung (z. B. Nennung von Daten, Namen, Positionsbezeichnungen) ist, desto konkreter können wir diesen Hinweis von Beginn an prüfen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine konkrete Bezeichnung möglicherweise dazu führen kann, dass Sie sich identifizierbar machen. Wenn Sie dies verhindern möchten, raten wir Ihnen, zunächst unsere Erläuterungen unter „Wie kann ich meinen Hinweis so gestalten, dass ich nicht identifizierbar bin“ zu lesen. Bitte beachten Sie, dass es Konstellationen geben kann, in denen aus dem Hinweis mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers gezogen werden können (z. B. bei Vorfällen, die nur einem kleinen Personenkreis bekannt sind).
Gerne können Sie Ihrem Schreiben auch Dokumente beilegen.
Bitte überlegen Sie auch, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchten. Ihr Hinweis ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg, den von Ihnen gemeldeten Verstoß abzustellen. Dennoch kann es in vielen Fällen sein, dass wir weitere Informationen benötigen, um den Sachverhalt besser zu verstehen und aufzuklären. Wenn Sie einverstanden sind, würden wir daher gerne mit Rückfragen auf Sie zukommen – sofern erforderlich. Auf dem von Ihnen angegebenen Weg bestätigen wir Ihnen spätestens binnen 7 Tagen den Eingang Ihres Hinweises. Wichtig: unabhängig davon, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben oder nicht, behandeln wir Ihren Hinweis in jedem Fall vertraulich. Ihre Kontaktdaten können nur von vhistle eingesehen werden und nicht von weiteren Personen.
Um sich selbst zu schützen, raten wir Ihnen, den Hinweis abzugeben, wenn Sie sich außerhalb des Netzwerks Ihrer Organisation befinden, d. h. wenn Sie weder über den Internetzugang Ihrer Organisation noch über einen VPN-Client mit dem Organisationsserver verbunden sind. Nutzen Sie zur Abgabe des Hinweises kein Endgerät, das Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde (z. B. Mobiltelefon, Tablet, PC).