vhistle ist die unabhängige Hinweisgeberstelle für Ihre Organisation: Ihre Organisation hat mit uns eine Vereinbarung über die Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf unternehmensinterne Rechts- und Compliance-Verstöße geschlossen. 

Für Sie als Hinweisgeber bedeutet das, dass Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden können, wenn Sie einen möglichen Rechts- oder Compliance-Verstoß in Ihrer Organisation melden möchten. Als neutrale Meldestelle bearbeiten wir Ihren Hinweis unabhängig von Ihrer Organisation und unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Die Bearbeitung des Hinweises durch uns ist für Sie kostenfrei.

Vertraulichkeit

Vhistle bietet die Möglichkeit zur anonymen Meldung. Alle Hinweise unterliegen absoluter Vertraulichkeit.

Aufdeckung von Missständen

Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Aufklärung von Missständen.

Unabhängigkeit

Als neutrale und unabhängige Instanz klären wir den Sachverhalt auf, ohne dass Ihr Arbeitgeber Einfluss hierauf hat.

Sicherheit

Interne Server sorgen für sichere Kommunikationskanäle. Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und Beschlag-nahmeschutz garantieren rechtliche Sicherheit.
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Die Meldung von Hinweisen.

vhistle nimmt die Hinweise über die auf dieser Website angegebenen Meldekanäle entgegen und dokumentiert diese anonymisiert nach den gesetzlichen Vorgaben. Zu jeder Meldung erhalten Sie – sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen – eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen. So wissen Sie, dass Ihr Hinweis uns erreicht hat.
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Die rechtliche Prüfung.

Wir prüfen jeden Hinweis aus rechtlicher Sicht. Dies erfolgt zunächst anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Ergeben sich Rückfragen, kontaktieren wir Sie über die von Ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit. Um eine effektive Aufklärung sicherzustellen, ist es daher sehr hilfreich, wenn Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen. 
Zur weiteren Prüfung des Hinweises kann auch eine Kontaktaufnahme zur Organisation erforderlich werden, z. B. um Dokumente anzufordern oder Mitarbeiter zu befragen. Selbstverständlich wird hierbei Ihre Identität niemals ohne Ihr Einverständnis preisgegeben und stets die Vertraulichkeit gewahrt.
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Das weitere Vorgehen

Das weitere Vorgehen ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es ist abhängig vom konkreten Vorwurf und vom Ergebnis unserer Prüfung. Dabei gilt absolute Vertraulichkeit und der Schutz Ihrer Identität.
Häufig wird es sinnvoll sein, eine Rückmeldung an die Organisation zu geben, um den Rechts- oder Compliance-Verstoß abzustellen und um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Hat Ihr Hinweis die Straftat eines Mitarbeiters in der Organisation aufgedeckt, kann der Organisation zu empfehlen sein, Strafanzeige gegen diese Person zu erstatten. Ebenso können arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden.

FAQ

Selbstverständlich haben Sie einige Fragen rund um den Prozess und was dieser für Sie bedeuten kann. Einige der häufigsten Fragen haben wir hier beantwortet. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, nutzen Sie gerne eine der unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Warum soll ich meinen Hinweis hier abgeben?
Wir sind die Hinweisgeberstelle für Ihre Organisation. Das bedeutet, ihre Organisation hat mit uns eine Vereinbarung über die Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf unternehmensinterne Rechts- und Compliance-Verstöße geschlossen. Für Sie als Hinweisgeber bedeutet das, dass Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden können, wenn Sie einen möglichen Rechts- oder Compliance-Verstoß in Ihrer Organisation melden möchten. Als unabhängige Meldestelle bearbeiten wir Ihren Hinweis unabhängig von Ihrer Organisation und unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Die Bearbeitung des Hinweises durch uns ist für Sie kostenfrei und Sie tragen durch Ihren Hinweis dazu bei, dass Missstände aufgedeckt und beseitigt werden.
Was kann gemeldet werden?
Eine Meldung können Sie dann einreichen, wenn Sie den Verdacht oder konkrete Hinweise haben, dass in Ihrer Organisation entweder Straftaten begangen wurden/werden oder gegen Compliance-Richtlinien verstoßen wurde/wird. Verstöße, die gemeldet werden können, unterfallen z. B. den folgenden Bereichen:
  • Korruption und Steuerhinterziehung
  • Geldwäsche
  • Vermögensdelikte (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Untreue)
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Umweltschutz
  • Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Arbeitsrecht (z. B. Arbeitssicherheit, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitszeit, Arbeitnehmerüberlassung)
  • Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
Entstehen mir Kosten?
Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Die Kosten werden von der Organisation getragen.
Bin ich geschützt?
Ja. Hinweisgebende Personen werden zum einen durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Zentrales Element des Hinweisgeberschutzes ist das Verbot von Repressalien. Organisationen müssen daher sicherstellen, dass hinweisgebende Personen nicht aufgrund ihres Hinweises Benachteiligungen erfahren. Verboten sind insbesondere: Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder Versagung von Beförderung, Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Aussetzung, aber auch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge, Rufschädigung, Entzug einer Lizenz oder Genehmigung, negative Leistungsbeurteilung etc. Somit brauchen Sie keine Sanktionen seitens Ihres Arbeitgebers zu fürchten. Zum anderen wird Ihre Identität jederzeit durch das Vertraulichkeitsgebot geschützt. Lesen Sie hierzu auch unsere Hinweise unter „Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Hinweis?“ und „Ist vhistle zur Verschwiegenheit verpflichtet?“.
Was macht vhistle mit meinem Hinweis?
vhistle nimmt die Hinweise über die auf dieser Website angegebenen Meldekanäle entgegen und dokumentiert diese anonymisiert nach den gesetzlichen Vorgaben. Zu jeder Meldung erhalten Sie – sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen – eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, damit Sie wissen, dass Ihr Hinweis uns erreicht hat. Im Anschluss prüft vhistle den Hinweis aus rechtlicher Sicht. Ergeben sich dabei Rückfragen an Sie, kontaktieren wir Sie über die von Ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit. Gerne sprechen wir dabei auch das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. So kann etwa zur weiteren Prüfung des Hinweises eine Kontaktaufnahme zur Organisation erforderlich werden, beispielsweise um Dokumente anzufordern oder andere Beschäftigte zu befragen. Dabei wird selbstverständlich stets die Vertraulichkeit gewahrt und insbesondere Ihre Identität nicht preisgegeben.
Wozu kann mein Hinweis führen?
Die möglichen Folgemaßnahmen umfassen etwa die Durchführung interner Untersuchungen. Hat Ihr Hinweis z. B. die Straftat eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin in Ihrer Organisation aufgedeckt, kann der Organisation zu empfehlen sein, Strafanzeige gegen diese Person zu erstatten. Ebenso können arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, etwa eine Abmahnung oder eine Kündigung dieses Mitarbeiters bzw. dieser Mitarbeiterin. Im Ergebnis leistet Ihr Hinweis einen wichtigen Beitrag dazu, dass Missstände in der Organisation behoben werden können.
Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Hinweis?
Als unabhängige Meldestelle bearbeiten wir Ihren Hinweis unabhängig von Ihrer Organisation und unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Soweit dies zur weiteren Aufklärung des Hinweises erforderlich ist, teilen wir Ihrem Arbeitgeber anonymisiert die wesentlichen Inhalte Ihres Hinweises mit. Über die Preisgabe Ihrer Identität entscheiden zu jeder Zeit allein Sie. Bitte beachten Sie allerdings, dass es Konstellationen geben kann, in denen aus Ihrem Hinweis Rückschlüsse auf Ihre Identität gezogen werden können. Um das Risiko für solche Rückschlüsse möglichst gering zu halten, lesen Sie bitte die Informationen unter „Wie kann ich meinen Hinweis so gestalten, dass ich selbst nicht identifizierbar bin?‘‘.
Ist vhistle zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Wir von vhistle sind im Rahmen des Vertraulichkeitsgebotes gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Meldung unter Wahrung der Vertraulichkeit zu prüfen. Ferner sind wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schon durch unsere Berufspflichten zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht. Dies gilt in jedem Stadium des Verfahrens. Nur in äußersten Ausnahmefällen sind wir dazu angehalten, Ihre Identität preiszugeben. Etwa dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht uns hierzu verpflichtet. In allen anderen Fällen dürfen wir Ihre Identität nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung preisgeben.
Wie kann ich meinen Hinweis so gestalten, dass ich selbst nicht identifizierbar bin?
Je detaillierter Ihre Beschreibung (z. B. Nennung von Daten, Namen, Positionsbezeichnungen) ist, desto konkreter können wir diesen Hinweis von Beginn an prüfen. Gleichzeitig kann eine konkrete Bezeichnung aber möglicherweise dazu führen, dass Sie sich identifizierbar machen. Um Ihre Identität zu schützen, kann es daher erforderlich sein, dass Sie identifizierende Beschreibungen abstrakt halten. Zum Beispiel wenn Sie Teil einer kleinen Abteilung sind oder eine konkrete Situation melden möchten, an der nur wenige Personen beteiligt waren. In technischer Hinsicht wahren Sie Ihre Anonymität etwa indem Sie unser Kontaktformular auf dieser Website nutzen und als Kontaktmöglichkeit beispielsweise eine separate E-Mail-Adresse einrichten und angeben, die keine Hinweise auf Ihre Identität enthält. Auch hochgeladene Dateien können versteckte Informationen über personenbezogene Daten enthalten und insbesondere den Urheber oder den letzten Bearbeiter der Datei erkennen lassen. Sollten Sie uns Dokumente senden, hierbei jedoch anonym bleiben wollen, bitten wir Sie, auch diese Informationen vor dem Upload zu entfernen. Um sich selbst zu schützen, raten wir Ihnen des Weiteren, den Hinweis abzugeben, wenn Sie sich außerhalb Ihres Organisationsnetzwerkes befinden, d. h. wenn Sie weder über den Internetzugang Ihrer Organisation noch über einen VPN-Client mit dem Organisationsserver verbunden sind. Nutzen Sie zur Abgabe des Hinweises kein Endgerät, das Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde (z. B. Mobiltelefon, Tablet, PC). Unabhängig davon, ob Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben oder nicht, behandeln wir Ihren Hinweis in jedem Fall vertraulich. Ihre Kontaktdaten können nur von vhistle eingesehen werden und nicht von weiteren Personen.
Werde ich von vhistle kontaktiert?
Zu jeder Meldung erhalten Sie – sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen – eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, damit Sie wissen, dass Ihr Hinweis uns erreicht hat. Ergeben sich bei unserer Prüfung des gemeldeten Sachverhalts Rückfragen an Sie, kontaktieren wir Sie über die von Ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit. Des Weiteren informieren wir Sie auch über die von uns ergriffenen Folgemaßnahmen, sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit genannt haben. In der Regel erfolgt die Rückmeldung innerhalb von drei Monaten ab der Hinweisabgabe.
Welche Konsequenzen drohen mir, wenn mein Arbeitgeber herausfindet, dass ich einen Hinweis erteilt habe?
Sie sind vor Konsequenzen Ihres Arbeitgebers umfassend geschützt. Repressalien einschließlich der Androhung und des Versuchs von Repressalien sind untersagt. Verboten sind insbesondere: Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder Versagung von Beförderung, Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Aussetzung, aber auch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge, Rufschädigung, Entzug einer Lizenz oder Genehmigung, negative Leistungsbeurteilung etc. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig einen falschen Hinweis abgegeben haben. Das heißt, auch wenn Sie einen Sachverhalt versehentlich falsch bewerten und ungenaue oder unzutreffende Informationen melden, bleiben Sie umfassend geschützt. Nicht geschützt werden lediglich Personen, die missbräuchlich oder böswillig unrichtige Informationen melden.
Erhalte ich eine Rückmeldung dazu, welche Folgemaßnahmen aufgrund meines Hinweises ergriffen worden sind?
Ja, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit nennen, informieren wir Sie sowohl über den Eingang Ihres Hinweises als auch – in der Regel binnen drei Monaten ab Hinweisabgabe – darüber, welche Folgemaßnahmen wir geplant oder bereits ergriffen haben und die Gründe hierfür, sofern dadurch die weiteren Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der in der Meldung genannten Personen nicht beeinträchtigt werden.